Das SG Neubrandenburg hat mit seinem Urteil vom 10.09.2024 – S 7 BA 7/23 erneut für Unruhe gesorgt.
Nach seiner Auffassung ist ein mit 50 v.H. beteiligter GGF nur dann sozialversicherungsrechtlich selbständig tätig, wenn ihm bei Stimmengleichheit ein gesellschaftsvertragliches Stichentscheidungsrecht zusteht.
Eine Sperrminorität ist nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend.
Achtung: Informieren Sie sich zu dieser Frage umfassend durch die Urteilsanmerkungen von Frau Rain Klafke, DStR 2025, 283, 284 und unsere Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025.