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Die unendliche Geschichte des BMF zur gewinnrealisierenden Aktivierung von Abschlagszahlungen
Wir haben Sie mit mehreren Newslettern über die - u.E. unzutreffende - Rechtsauffassung des BMF zur gewinnrealisierenden Aktivierung von Abschlagszahlungen informiert.
Auch das IDW hat sich in einer Stellungnahme zu dieser Thematik sehr kritisch geäußert.
Im Ergebnis baut das BMF-Schreiben auf der BFH-Entscheidung vom 14.5.2014 VIII R 25/11, BStBl 2014 II, 968 auf, die jedoch durch die zwischenzeitlich ergangenen Änderungen der HOAI in 2013 längst überholt sind.
Mit Newsletter vom 25.2.2016 haben wir Sie darüber informiert, dass das BMF mit Datum vom 11.2.2016 eine Information darüber veröffentlicht hat, dass die bisherige Verwaltungsauffassung ausschließlch auf Verträge angewendet werden soll, die nach dem 30.6.2016 abgeschlossen werden.
Nun ist aus dem Fachschrifttum zu entnehmen, dass das BMF die bestehende Weisung aufheben wird, so dass dann nur noch Altfälle im Sinne des o.a. BFH-Urteils von der Gewinnrealisierung durch eine Aktivierung von Abschlagszahlungen betroffen sein können.
Im Ergebnis trifft die Entscheidung dann nur noch die Abschlagszahlungen von Architekten und Ingenieure, die vor 2013 Abschlagszahlungen vereinbart haben.