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Eine NZB beim BFH zur Angemessenheit der Anschaffung eines „Supersportwagens“ im Betriebsvermögen

Nach Auffassung des FG München im seinem Urteil vom 10.10.2022 – 7 K 1693/20 führt die Anschaffung eines sog. Supersportwagens zur Annahme eines unangemessenen Repräsentationsaufwands und somit im Ergebnis zum Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs.

Das FG München hat die Revision gegen das Urteil – m.E. unverständlicherweise – nicht zugelassen.

Gegen das Urteil ist jedoch eine NZB beim BFH eingelegt worden, die unter AZ BFH XI B 100/22 anhängig ist.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten im Hinblick auf das vorstehend benannte Verfahren offengehalten werden.


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