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Eine offensichtlich nicht endende Story im Rahmen der Anwendung von § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, der gewerblichen Infektion bei PersGes

Die gewerbliche Infektion von PersGes nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2 Alt. 2 EStG wird als die sog. Aufwärtsinfektion bezeichnet.

Mit seine Urteil vom 11.07.2024 – IV R 18/22 hat der IV. Senat des BFH nun klargestellt, dass die Aufwärtsinfektion auch dann zum Tragen kommt, wenn die Einkünfte aus der Beteiligung an einer Tochter-PersGes den Verlustausgleichsbeschränkungen des § 15a EStG unterliegen.


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