Mit seinem BMF-Schreiben vom 20.12.2016, BStBl 2017 I 36 hatte das BMF die Rechtsprechung des BFH zur Realteilung teilweise umgesetzt.
Andere Entscheidungen des BFH zu dieser Thematik wurden dagegen gar nicht erwähnt und somit mittelbar für nicht anwendbar erklärt.
Im Laufe der letzten beiden Jahre hat das BMF dann doch eine sehr bedeutsame Entscheidung im BStBl Teil II veröffentlicht und sie damit mittelbar für anwendbar erklärt.
Nun macht das BMF einen großen, sehr positiven Schritt und wagt mit seinem neuen Schreiben zur Realteilung vom 19.12.2018 eine Neustart.
Die Einzelheiten können Sie dem BFM-Schreiben selber entnehmen.
Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2019 selbstverständlich ausführlich über die neue Situation und der praktische Auswirkungen informieren. Darüber hinaus werden wir Ihnen die Wege der Gestaltung aufzeigen, die nun vernünftigerweise begangen werden können.