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Eine rechtskräftige Entscheidung zur Frage der Besteuerung von Entschädigungen für Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarn

Das FG München hat sich in seinem Urteil vom 15.3.2021 7 K 2118/20, rkr. mit der Frage auseinandergesetzt, wie Entschädigungen im Rahmen einer Nachbarschaftsvereinbarung zu behandeln sind, die durch den Bebauung des Nachbargrundstücks erforderlich geworden sind.

 

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass weder Einkünfte aus V+V noch sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG entstanden sind.

 

Sollten Sie eine derartige Fragestellung zu gestalten haben, empfehle ich die Literatur des Urteils und insbesondere der Urteilsanmerkungen in den EFG 2022, 246.


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