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Schnellinfo: Musterprozess zum Abzug von Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Beim FG München ist unter dem Aktenzeichen 13 K 1421/14 ein Musterprozess zur Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten als außergewöhnliche Belastung anhängig. In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Steuerfestsetzungen daher offengehalten werden.

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