Der BGH hat mit seinem aktuell veröffentlichten Urteil vom 8.2.2024 IX RZ 137/22 zur o.a. Fragestellung umfassend Stellung genommen.
Demnach ist der StB weder berechtigt noch verpflichtet eine GmbH und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer zu Fragen zur Sozialversicherungspflicht inhaltlich zu beraten.
Allerdings kann sich für den StB eine Pflicht zu einem Hinweis an den Mandanten auf eine Unsicherheit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ergeben.
Zu dieser sehr differenzierten Betrachtung durch den BGH und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen haben Hölscheidt / König eine Stellungnahme gefertigt, die in den NWB 2024, 1535 veröffentlicht worden ist.
Bei einschlägigen Fragestellungen empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Literatur dieser Veröffentlichung.