Der IV. Senat des BFH hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 17.4.2019 IV R 12/16 zur einer sehr praxisrelevanten Fallgestaltung geäußert.
Es ging um die Beantwortung der Frage, ob bei der Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung ggf. auch das Verpächterwahlrecht wieder aufleben kann.
Der IV. Senat des BFH hat sich hier grundsätzlich positive geäußert.
Der gestaltende Steuerberater ist an dieser Stelle nun gefordert, seine Mandanten aktiv zu beraten.
Die Details der Entscheidung zur vorstehenden Fragestellung und die weiteren bedeutsamen Aussagen des IV. Senats in dieser Entscheidung werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2019 vorstellen.