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Eine sehr bedeutsame Entscheidung des IV. Senats des BFH zur Betriebsaufspaltung

Mit seinem Urteil vom 19.09.2024 IV R 5/20 NV hat der IV. Senat zu zwei grundsätzlichen Fragestellungen im Rahmen der Betriebsaufspaltung Stellung genommen.

 

Die beider erörterten Fragen befassen sich mit diesen beiden Themen:

 

  1. Wann findet die Personengrupppentheorie Anwendung?

 

  1. Wie ist die Bilanzierungskonkurrenz zu ggf. vorliegendem Sonderbetriebsvermögen aufzulösen?

 

Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2025 selbstverständlich über diese Entscheidung umfassend informieren.

 

Soweit Sie mit den vorstehenden Fragestellung aktuell befasst sein sollten, empfehle ich die Hinzuziehung der vorstehend benannten Entscheidung.

 

 


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