In der Praxis stellt sich die vorstehende Fragestellung regelmäßig und wirft demnach erhebliche Interpretationsspielräume auf.
Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Beschluss vom 17.8.2023 – 19 W 60/23, ZEV 2024, 248 intensiv mit dieser Fragestellung auseinandergesetzt.
Bei einschlägigen Gestaltungsüberlegungen bzw. bestehenden Zweifelsfragen im Rahmen der Interpretation der getroffenen Vorsorgevollmacht empfiehlt der Verfasser der taxnews-Newsletter die Beiziehung der Entscheidung.
Im Rahmen des taxnews-Unternehmensnachfolge-Kongresses auf dem Petersberg werden wir u.a. auch diese Fragestellungen mit Ihnen besprechen.