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Eine sehr bedeutsame Grundsatzentscheidung des BFH: Keine Identität zwischen einer Erbengemeinschaft und einer aus den Miterben gebildeten GbR

Mit Urteil vom 19. Januar 2023, IV R 5/19 hat der IV. Senat des BFH die folgenden klaren Aussagen getroffen:

 

(1)    Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige Feststellungssubjekte zu behandeln. Bestehen beide Feststellungssubjekte fort, ist für jedes ein eigenständiges Feststellungsverfahren durchzuführen.

 

(2)    Ein identitätswahrender Formwechsel einer Erbengemeinschaft in eine GbR ist nach dem UmwG nicht möglich.

 

(3)    Der Grundsatz, dass eine Erbengemeinschaft nebeneinander Gewinn- und Überschusseinkünfte erzielen kann, gilt nicht mehr, wenn diese in eine GbR als "andere Personengesellschaft" i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG überführt wird.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2023 werden wir Sie über die weitreichenden Folgen dieser Entscheidung informieren.

 

 


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