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Eine sehr bedeutsame, positive Entscheidung des IV. Senats BFH zu Umstrukturierungsmaßnahmen: Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Mit Urteil vom 01. Februar 2024, IV R 26/21 hat der IV. Senat des BFH den nachfolgenden Leitsatz veröffentlicht:

 

Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) der Annahme von Unternehmensidentität im Sinne des § 10a GewStG auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft nicht entgegen.

 

Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-02-2024 werden wir Ihnen über diese spannende Entscheidung berichten.

 

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