Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit seinem Urteil vom 8.11.2021 16 K 11381/18 intensiv mit der vorstehenden Fragestellung auseinandergesetzt.
Hierbei hat es sich hinsichtlich der Benennung des Bewirtenden in einer Bewirtungsrechnung über 250 € der Auffassung des BFH angeschlossen.
Andererseits hat auch handschriftliche Rechnung als formell ausreichend beurteilt.
Zudem hat es klargestellt, dass auch „ein „Katerfrühstück“ eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass darstellen kann.
Es bleibt für den Betrachter zu hoffen, dass der VI. Senat des BFH aufgrund der anhängigen NZB (AZ BFH VI B 3/22) die Revision zulässt und die vorstehenden spannenden Fragen einmal grundsätzlich abklärt.