Der VIII. Enat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 7.6.2024 VIII B 113/23 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die ADV gewährt.
Parallel dazu ist ein Hauptsache-Verfahren unter dem AZ BFH VIII R 112 beim VIII. Senat des BFH anhängig.
Nun reagiert der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2024 bereits und hebt beide Verlustausgleichsbeschränkungen rückwirkend auf.
Im Rahmen unserer Seminareihe-taxnesws-aktuell-04-2024 werden wir Sie hierüber informieren.