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Eine sehr schnelle Reaktion des Gesetzgebers im JStG 2024 auf verfassungsrechtliche Bedenken des VIII. Senats des BFH zur „doppelten“ Verlustausgleichsbeschränkung für Termingeschäfte

Der VIII. Enat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 7.6.2024 VIII B 113/23 verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und die ADV gewährt.

Parallel dazu ist ein Hauptsache-Verfahren unter dem AZ BFH VIII R 112 beim VIII. Senat des BFH anhängig.

Nun reagiert der Gesetzgeber im Rahmen des JStG 2024 bereits und hebt beide Verlustausgleichsbeschränkungen rückwirkend auf.

Im Rahmen unserer Seminareihe-taxnesws-aktuell-04-2024 werden wir Sie hierüber informieren.


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