Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 3.5.2022 – 6 K 3388/16, K, F entschieden, dass eine Bilanzberichtigung bei einer zu Unrecht gebildeten § 6b EStG-Rücklage nicht in Betracht kommt.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ BFH XI R 27/22 anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.