Das FG Niedersachsen hat mit seinem positiven Urteil vom 5.1.2023 – 9 K 12//21 ein sehr bedeutsames Signal gegeben.
Nach seiner Auffassung stellt die rückwirkende Vertragsanpassung ein rückwirkendes Ereignis dar.
Für die gestaltende/rettende Beratung ist die Entscheidung von erheblicher Bedeutung.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH IX R 4/23 beim BFH anhängig ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über dieses Verfahren informieren.