Im Rahmen seiner Entscheidung vom 25.3.2021 IX R 10/20 hatte der IX. Senat des BFH darüber zu befinden, ob eine „Anschaffung“ bzw. „Veräußerung“ i.S.d. vorstehenden Vorschrift anzunehmen ist, wenn eine übereinstimmende Verpflichtungserklärung beider Vertragsparteien innerhalb der 10-Jahres-Frist bindend abgegeben worden ist.
Konkret ging es um eine sanierungsrechtliche Genehmigung zu einem Kaufvertrag über den Erwerb eines Gebäudes in einem Sanierungsgebiet.
Erst durch die Genehmigung der Gemeinde wurde der Kaufvertrag bindend.
Der IX. Senat des BFH hat die Berechnung der 10-Jahres-Frist vom Datum der Genehmigung abhängig gemacht.