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Eine sehr unerfreuliche, weitreichende Entscheidung des BFH für KfZ-Händler: Keine Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Rahmend des sog. Leasing-Restwert-Modells

Der XI. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 13.9.2023 XI R 20/20 entschieden, dass die „Beteiligungsbeträge“ der KfZ-Händler zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Zeitpunkt der Zusage nicht als Verbindlichkeiten passiviert werden können.

 

Auch eine Verbindlichkeitsrückstellung hat der BFH abgelehnt, weil dieser der Grundsatz der (Nicht)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegensteht.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuelle-02-2024  werden wir Sie und Ihre leitenden Mitarbeiter über diese Entscheidung informieren.

 


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