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Eine spannende Entscheidung des BFH zur Verschmelzung von zwei Personengesellschaften mit dem Ziel der Verlustverrechnung

Der IV. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 14.3.2024 IV R 6/21 zur vorstehenden Fragestellung umfassend Stellung genommen.

 

Im Urteilsfall haben die Beteiligten jedoch keinen erfolgversprechenden Gestaltungsweg gesucht, so dass die angestrebte Gestaltung nicht zielführend gewesen ist.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 wird Ihnen der Verfasser der Newsletter den Weg aufführen, der zielsicher zum angestrebten Ergebnis führt.

 


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