Der IV. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 14.3.2024 IV R 6/21 zur vorstehenden Fragestellung umfassend Stellung genommen.
Im Urteilsfall haben die Beteiligten jedoch keinen erfolgversprechenden Gestaltungsweg gesucht, so dass die angestrebte Gestaltung nicht zielführend gewesen ist.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 wird Ihnen der Verfasser der Newsletter den Weg aufführen, der zielsicher zum angestrebten Ergebnis führt.