Das BSG hat mit Urteil vom 19.09.2024 B 12 R 3/22 R eine rückwirkende Rentenversicherungsbefreiung für einen Syndikusanwalt zugelassen.
Die näheren Details zu den Voraussetzungen zur Anwendung des Urteil entnehmen Sie bitte dem Urteil selbst bzw. der hierzu ergangenen Veröffentlichung in LGP 2024, 232.