Alle Artikel anzeigen

Eine spannende Entscheidung des FG Münster zur Frage, ob Prozesskosten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens Werbungskosten darstellen können

Das FG musste sich mit der Frage befassen, ob die Prozesskosten insoweit als Werbungskosten im Rahmen des § 22 EStG berücksichtigt werden können, als es im Rahmen des Scheidungsverfahrens um den nachehelichen Unterhalt ging.

Das FG hat diese Frage in seinem Urteil vom 3.12.2019 – 1 K 494/18 E positiv beantwortet.

Die Entscheidung ist für die Praxis sehr bedeutsam, weil das FG einen ganzen anderen Weg zur Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten aufgezeigt hat.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!