Das Ausschlagen einer Erbschaft kann sich rückblickend betrachtet als „Fehler“ herausstellen, wenn der Ausschlagende irrtümlich davon ausgegangen ist, dass das Erbe überschuldet ist.
Es stellte sich nun die Frage, ob die Erbausschlagung in Folge dieses Irrtums anfechtbar ist.
Mit dieser Frage hat sich der KG-Beschluss vom 10.10.2023 – 6 W 31/23 intensiv befasst.
Prof. Dr. Mutscheler hat sich in seiner Anmerkung sehr kritisch mit dem Beschluss auseinandergesetzt.
Der Beschluss und die Anmerkungen von Herrn Prof. Dr. Mutscheler sind für den Praktiker in einschlägigen Fallgestaltungen von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Verfasser der Newsletter empfiehlt daher bei einschlägigen Fallgestaltungen die entsprechende Literatur, ZEV 2024, 600.