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Eine spannende Frage, die bisher kaum Beachtung gefunden hat: Kann § 6 (3) EStG als Alternative zu § 24 UmwStG dienen?

Im BMF-Schreiben zu § 6 Abs. 3 EStG, BStBl 2019 I, 1291 ist die o.a. Fragestellung in RZ 1 angesprochen worden.

In der Praxis hat diese kurze Aussage jedoch für wenig Beachtung gesorgt.

Das LfSt Bayern hat nun mit einer Verfügung vom 15.12.2020, DStR 2021, 480 auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und auch die Bedingungen für die Anwendung benannt.

Wie mit diesem Instrument umgegangen werden sollte und in welchen Sachverhalten eine Gestaltung nach § 6 Abs.3 EStG empfehlenswerter ist, als eine Gestaltung mit der Rechtsnorm des § 24 UmwStG, stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 dar.


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