Die vorstehende Fragestellung hat in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen Diskussionen mit Betriebsprüfern geführt.
Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 20.11.2019, BStBl 2019 I, 1291, RZ 13 einen abstrakten Weg aufgezeigt, wie das „Problem“ gelöst werden kann, ohne jedoch konkret die unschädlichen Zeiträume zu benennen.
Der BFH hat nun mit seinem Urteil vom 10.09.2020 IV R 14/18 für Klarheit gesorgt und dem Grunde nach deutlich gemacht, wie rechtssicher gestaltet werden kann.
Über die Entscheidung des BFH und die durch den BFH aufgezeigten Gestaltungswege werden wir Sie im Detail im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 informieren.