Seit dem 18.9.2018 kann das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) beantragt werden.
In der Praxis stellt sich nun die Frage, welcher Rechtsweg gegeben ist, wenn es im Rahmen der Beantragung zu Meinungsverschiedenheiten mit der KfW-Bank kommt.
Der Finanzrechtsweg ist in diesem Falle ausgeschlossen, da die Finanzbehörden in diesen Vorgang nicht integriert sind.
Zu dieser Thematik hat sich Nöcker, AO-StB 2019, 93 umfassend geäußert.
Demnach sind Streitigkeiten auf der außergerichtlichen Ebene mit der KfW-Bank zu führen.
Rechtsstreitigkeiten auf der gerichtlichen Ebene sind vor den Verwaltungsgerichten zu führen.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2019 werden wir Sie hierüber näher informieren.