Mit der vorstehenden Fragestellung hat sich das OLG München in seinem Beschluss vom 19.9.2024 – 33 W 1507/24 e umfassend auseinandergesetzt.
In einschlägigen Fallgestaltungen empfehle ich daher die Literartur des vorstehend zitierten Beschlusses.
Mit der vorstehenden Fragestellung hat sich das OLG München in seinem Beschluss vom 19.9.2024 – 33 W 1507/24 e umfassend auseinandergesetzt.
In einschlägigen Fallgestaltungen empfehle ich daher die Literartur des vorstehend zitierten Beschlusses.