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Eine spannende Fragestellung: Was geschieht, wenn der Erblasser ein Testament vor der späteren Geburt eines Abkömmlings errichtet hat?

Mit der vorstehenden Fragestellung hat sich das OLG München in seinem Beschluss vom 19.9.2024 – 33 W 1507/24 e umfassend auseinandergesetzt.

In einschlägigen Fallgestaltungen empfehle ich daher die Literartur des vorstehend zitierten Beschlusses.


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