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Eine spannende Gestaltung im Nahtbereich des § 42 AO, die durch den BFH akzeptiert worden ist

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 22.2.2021 IX R 13/19 eine spannende Gestaltungsidee akzeptiert.

 

Es geht um die Beantwortung der Frage, ob durch die Übertragung von Immobilien in eine GmbH & Co. KG geschaffenes AfA-Volumen durch die spätere gewerbliche Entprägung ins Privatvermögen transferiert werden kann.

 

Der BFH hat hierin keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen, weil es für die Entprägung wirtschaftliche Gründe gegeben hat.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2021 werden wir Sie über Chancen und Risiken der Entscheidung informieren.


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