Der BFH hat mit seinem Urteil vom 22.2.2021 IX R 13/19 eine spannende Gestaltungsidee akzeptiert.
Es geht um die Beantwortung der Frage, ob durch die Übertragung von Immobilien in eine GmbH & Co. KG geschaffenes AfA-Volumen durch die spätere gewerbliche Entprägung ins Privatvermögen transferiert werden kann.
Der BFH hat hierin keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen, weil es für die Entprägung wirtschaftliche Gründe gegeben hat.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2021 werden wir Sie über Chancen und Risiken der Entscheidung informieren.