Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 14.6.2020 13 K 3029/18 F eine spannende Revision beim BFH ermöglicht, AZ I R 34/20.
Eine Kapitalgesellschaft hatte nach § 6 (5) S. 3 EStG ein Wirtschaftsgut in eine Tochter-PersGes ausgliedert.
Die Anteile an der PersGes wurden innerhalb der Sperrfrist veräußert.
Es stellte sich die Frage, ob die Sperrfrist verletzt sei.
Das FG hat – entsprechend einer ähnlichen Entscheidung des BFH – die Vorschrift des § 6 (5) S. 6 EStG teleologisch reduziert.
Es wird spannend sein, wie sich der BFH hier positionieren wird.