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Eine spannende Grundsatzrevision beim BFH zur Ausgliederung von einzelnen Wirtschaftsgüter aus einer Kapitalgesellschaft

Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 14.6.2020 13 K 3029/18 F eine spannende Revision beim BFH ermöglicht, AZ I R 34/20.

Eine Kapitalgesellschaft hatte nach § 6 (5) S. 3 EStG ein Wirtschaftsgut in eine Tochter-PersGes ausgliedert.

Die Anteile an der PersGes wurden innerhalb der Sperrfrist veräußert.

Es stellte sich die Frage, ob die Sperrfrist verletzt sei.

Das FG hat – entsprechend einer ähnlichen Entscheidung des BFH – die Vorschrift des § 6 (5) S. 6 EStG teleologisch reduziert.

Es wird spannend sein, wie sich der BFH hier positionieren wird.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2021 werden wir Sie über diese Gestaltungsmöglichkeit informieren.


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