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Eine spannende Grundsatzrevision beim BFH zur Frage der AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude bei V+V nach zwischenzeitlicher gewerblicher Prägung

Das FG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 29.3.2019 3 K 287/17, Rev. AZ BFH IX R 13/19 mit der Frage auseinandergesetzt, ob nach einer Einlage eines Grundstücks in eine GmbH & Co. KG und einer späteren Entnahme der Teilwert / Gemeiner Wert oder die historischen AK als AfA-Bemessungsgrundlage im Privatvermögen anzusetzen sind.

Müller-Horn hat die Problematik in Ihren Erläuterungen zum Urteil, EFG 2019, 1378 1382 umfangreich dargestellt und auch auf die Grenzen einer derartigen Gestaltung hingewiesen.

Einschlägige Fallgestaltungen sollten jedoch in jedem Falle offen gehalten werden.


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