Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit der vorstehenden Fragestellung in seinem Urteil vom 22.3.2023 – 2 K 1617/19 im Rahmen der Übertragung von GmbH-Anteilen befasst.
Es ist in seinem Urteil – der Rechtsauffassung des BMF folgend – zu einer Anwendung der Trennungstheorie gelangt.
Das FG hat jedoch im Hinblick darauf, dass der X. Senat des BFH zu einer einheitlichen Beurteilung für Privat- und Betriebsvermögen tendiert, die Revision zugelassen.
Im Hinblick auf dieses Verfahren sollten einschlägige Fallgestaltungen mit teilentgeltlichen Übertragungen im Privatvermögen offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2023 werden wir Sie über die aktuelle Situation informieren.