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Eine spannende Grundsatzrevision: Die Behandlung von Schuldzinsen bei Umschuldungsdarlehen im Rahmen der Einkünfte aus V+V

Das FG Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 29.10.2018 – 10 K 1825/17 mit der o.a. Frage befasst.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten zulässig ist, wenn mehrere Darlehen abgelöst und gebündelt werden, soweit die abgelösten Darlehen ihrerseits durch die Einkünfteerzielung veranlasst waren.

Im Kern geht es um die Frage, ob die Darlehensmittel auch nur kurzfristig mit andern Geldern (etwa auf einem privaten Girokonto) vermischt sein dürfen.

Die Finanzbehörden legen diese Fragestellung sehr eng aus und haben aus diesem Grunde Revision gegen das Urteil eingelegt, die unter dem AZ IX R 9/19 beim BFH anhängig ist.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell—1-2020 werden wir sie über den Streit und die Gestaltungsmöglichkeiten informieren.


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