Das FG Sachsen ist in seinem Urteil vom 7.9.2020 – 5 K 114/19 einen offensiven Weg gegangen.
Es in seinem Urteil entschieden, dass der Verlust nicht untergeht.
Die Finanzbehörden sind mit dieser Entscheidung des FG nicht einverstanden.
Aufgrund der durch die Finanzbehörden eingelegten NZB hat der III. Senat des BFH nun aktuell die Revision zugelassen.
Offenkundig möchte der III. Senat hier eine Grundsatzentscheidung treffen.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.