Das FG Niedersachsen hat sich in seinem Urteil vom 11.6.2020 1 K 99/19 mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Sonderausgabenabzug möglicherweise in Höhe des Mietwertes einer Wohnung gegeben ist, wenn der Unterhaltsverpflichtete an Stelle des Barunterhalts dem Unterhaltsberechtigten unentgeltlich eine Wohnung überlässt.
Das FG Niedersachsen hat die Frage negativ beantwortet.
Gegen die Entscheidung des FG Niedersachsen ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter AZ X R 33/20 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten daher entsprechende Anträge gestellt werden, um die Fallgestaltungen bis zur Entscheidung durch den BFH offenzuhalten.