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Eine spannende, nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des BFH für Ferienwohnungsbesitzer

Mit seinem Urteil vom 28.05.2020 IV R 10/18 hat der IV. Senat zu einer sehr grundsätzlichen Frage Stellung genommen, die insbesondere auch Ferienwohnungsinhaber an der Deutschen Ostseeküste interessieren wird, weil das Modell dort regelmäßig angewendet wird.

Demnach erzielt der Vermieter einer Ferienwohnung keine gewerblichen Einkünfte, wenn die Vermietung in Form der eigennützigen Treuhandschaft durch einen Vermittler hotelmäßig erfolgt, der Vermittler jedoch hoteltypische Zusatzlieistungen auf eigene Rechnung erbringt.

Diese für die Vermietung von Ferienwohnungen bedeutsame Entscheidung des IV. Senats des BFH werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuelle-3-2023 vorstellen.


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