Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 11.10.2019 – 13 K 172/17 E intensiv mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.
Das FG hat konkrete Regeln für beide Varianten aufgezeigt und auch dargestellt, wie die Situation zu beurteilen ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die ursprüngliche Beurteilung unzutreffend gewesen ist.
Gegen die Entscheidung des FG ist eine NZB eingelegt worden, die unter AZ BFH X B 174/19 beim BFH anhängig ist.
In einschlägigen Streitfällen ist die Literatur der Entscheidung des FG Münster sehr hilfreich.