Im Rahmen der praktischen Beratung von Ärzten entsteht zunehmend die Fragestellung, ob Ärzte die ihre Praxis bzw. ihren Praxisanteil veräußern, im Rahmen eines darauf folgenden Anstellungsverhältnisses Provisionen etc. erhalten könnne, ohne, dass die Steuervergünstigungen nach §§ 16, 34 EStG gefährdet sind.
Auf den Internetseiten der KV´s können entsprechende Vertragsentwürfe „untergeladen“ werden, die derartige Vereinbarungen ohne jegliche Einschränkung enthalten.
Die vorstehende Fragestellung haben wir auf dem taxnews-Ärztekongress auf dem Petersberg am 07.06.2024 intensiv diskutiert, über das Ergebnis dieser Diskussion und bestehenden Gefahren wird Sie der Verfasser der Newsletter im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 informieren.