Das OLG Zweibrücken hat sich in seinem Urteil vom 10.2.2025 – 8 W 21/24 mit dieser spannenden Frage auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass insoweit von einem Vorausvermächtnis auszugehen ist.
Soweit Sie unmittelbar von dieser Fragestellung betroffen sein sollten, empfehle ich die Hinzuziehung der Veröffentlichung von Slabon, ErbBStg 2025, 89.