Das FG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung vom 1.2.2019 – 3 K 2466/18 F mit der o.a. Frage auseinandergesetzt.
Es ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass eine AfA nicht mehr gewährt werden kann wenn die Anschaffungskosten – wenn auch unzutreffend – sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt worden sind.
Das FG hatte die Revision beim BFH nicht gelassen.
Interessant ist es jedoch, dass der IX. Senat des BFH die Revision nun im Rahmen der NZB zugelassen hat.
Die Revision ist nun unter dem AZ IX R 14/19 beim BFH anhängig.
Es wird spannend sein, wie sich der IX. Senat des BFH nunmehr zu dieser spannenden Frage positionieren wird.