Das Hessische Finanzgericht hat sich in seinem Urteil vom 14.12.2020 9 K 1266/17 mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es für die Annahme einer VGA aussreichend ist, wenn die in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft die Möglichkeit haben, eine von der spanischen Kapitalgesellschaft gehaltene Immobilie jederzeit unentgeltlich zu nutzen.
Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung kommt es nach Auffassung des FG nicht an.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH VIII R 4/21 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen müssen daher offengehalten werden.