Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 9.5.2019 10 K 3108/17 mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.
Das FG hat die Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher verweigert, weil er gegenüber den Mietern nicht als Vermieter aufgetreten ist.
Die Kläger haben gegen die Entscheidung eine NZB eingelegt. Der BFH hat die Revision daraufhin zugelassen, die nun unter dem AZ IX R 4/20 beim BFH anhängig ist.
Bemerkenswert sind die Urteilsanmerkungen von Frau Büchter-Hole, die darauf hinweist, dass der Senat die Entscheidung des BFH vom 9.4.1991 IX R 78/88, BStBl 1991 II, 809 völlig übersehen hat.
Es wird daher spannend sein, wie sich der IX. Senat des BFH hierzu positionieren wird.