Das FG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 19.1.2023 – 14 K 1638/20 E entschieden, dass der Ausfall eines der Gesellschaft gewähren Darlehens auch bei einem nach § 17 (1) EStG beteiligten Gesellschafter als Verlust im Rahmen des § 20 (2) Nr. 7 berücksichtigt werden kann.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ BFH I R 12/23 anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle sollten aus diesem Grunde offengehalten werden.
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