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Eine spannende Revision beim BFH zur Frage der Abschreibungsrestriktionen des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Das Nieders. FG hat mit seinem Urteil vom 17.10.2019 – 7 K 67/15 eine interessante Fragestellung beantwortet.

Es ging um die Frage, ob die Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als teilentgeltliche Übertagung zu werten ist, wenn die Übertragung teilweise gegen Gesellschaftsrechte und teilweise gegen das Rücklagenkonto erfolgt.

Soweit die Übertragung entgeltlich erfolgt, kommt die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht zur Anwendung.

Das FG ist in seinem Urteil zu einer teilentgeltlichen Übertragung gelangt und hat die gesamte Gegenleistung somit in ihre einzelne Bestandteile zerlegt.

Soweit die Übertragung gegen das Rücklagenkonto erfolgt ist, gelangt das FG somit zu einer Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die nunmehr unter dem AZ IV R 2/20 beim BFH anhängig ist.


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