Das FG Münster hat in seinem Urteil vom 24.11.2023 – 4 K 2336/16 F zur vorstehenden Frage umfassend Stellung genommen.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass keine betriebliche Veranlassung gegeben sei und hat den diesbezüglichen Betriebsausgabenabzug daher verwehrt.
Gegen dies Entscheidung des FG ist Revision beim BFH eingelegt orden, die unter dem AZ BFH IV R 4/24 nunmehr anhängig ist.
Einschlägige Streitfälle müssen im Hinblick auf die Revision offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 wird der Verfasser der Newsletter über die Entscheidung und deren Auswirkungen berichten.
Unser taxnews-online-kompakt-Tag am 03.06.2024