Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 28.3.2024 – 1 K 134/22 entschieden, dass die Mitverpachtung eines Lastenaufzugs bei der Verpachtung eines Einkaufzentrums als unschädliches Nebengeschäft zu qaulifizieren ist.
Die Finanzbehörden können dieser Rechtsauffassung nicht folgen und haben daher Revision gegen die Entscheidung eingelegt, die unter dem AZ BFH IV R 9/24 nun beim BFH anhängig ist.
Einschlägige oder auch ähnliche Sachverhalte sollten daher im Sinne der Entscheidung des FG offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 wird der Verfasser der Newsletter über das Verfahren berichten.