Das FG Thüringen hat diese Frage in seinem Urteil vom 14.10.2021 1 K 655/17 positiv beantwortet.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Revision eingelegt, die unter dem AZ VI R 24/21 beim BFH anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.