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Eine spannende Revision beim BFH zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Notarkosten bei Vorkaufsfällen

Das FG München hat mit seinem Urteil vom 9.10.2024 – 4 K 902/23 entschieden, dass die Übernahme der Notargebühren durch Vorkaufsberechtigte nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt.

 

Die Finanzbehörden sind mit der Entscheidung des FG München nicht einverstanden und haben gegen das Urteil Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH II R 28/24 anhängig ist.

 

Einschlägige Streitfälle müssen daher offengehalten werden.

 


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