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Eine spannende Revision für Existenzgründer: Führen Existenzgründerzuschüsse zu Sonderbetriebseinnahmen?

Das FG Münster hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13.4.2018 - 14 K 3906/14 eine grundlegend Entscheidung getroffen.

Demnach führen Existenzgründerzuschüsse aus dem ESIST-Programm durch Universitäten nicht zu Annahme von Sonderbetriebseinnahmen bei den Existenzgründern.

Die Zuschüsse der Universitäten sind nicht durch die bestehende Mitunternehmerschaft veranlasst. Die Stipendien werden vielmehr durch das Programm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" den einzelnen Stipendiaten gewährt. Ein Zusammenhang mit einer bestehenden Mitunternehmerschaft ist nicht gegeben. Somit kann es sich systematisch auch nicht um eine Sondervergütung handeln.

Die Finanzbehörden sind mit dieser Entscheidung des FG nicht einverstanden und haben aus diesem Grunde Revision eingelegt, die unter dem AZ BFH IV R 12/18 anhängig ist.


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