Das FG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 28.3.2024 – 1 K 134/22 entschieden, dass die Mitverpachtung des Lastenaufzugs unschädlich sei, weil es sich um eine für die sinnvolle Nutzung des Gebäudes sachdienliche Nebenleistung handelt.
Gegen die Entscheidung des FG ist Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ IV R 9/24 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen müssen aus diesem Grunde offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 werden wir Sie über die entsprechende Systematik umfassend informieren.