Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16.10.2020 13 K 452/18 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.
Nach seiner Entscheidung gilt die folgende Kernaussage: Wird ein unter Nießbrauch-Vorbehalt übertragenes vermietetes Grundstück veräußert und erwirbt der Veräußerer mit dem Erlös eine andere, der Einkünfteerzielung dienende Immobilie wiederum unter Nießbrauch-Vorbehalt, steht dem Nießbraucher die Gebäude-AfA zu.
Diese postive Interpretation durch das FG ist bei der Finanzverwaltungs erwartungsgemäß nicht auf Gegenliebe gestoßen.
Aus diesem Grunde ist nun die Revision unter dem AZ IX R 1/21 beim BFH anhängig.
In einschlägigen Fallgestaltungen muss dennoch die AfA beim Nießbraucher geltend gemacht werden.
U.a. über diese Fragestellung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2021 informieren.