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Eine spannende Revision zur Frage eines Vorbehalts-Nießbrauchs am Surrogat

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16.10.2020 13 K 452/18 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.

Nach seiner Entscheidung gilt die folgende Kernaussage: Wird ein unter Nießbrauch-Vorbehalt übertragenes vermietetes Grundstück veräußert und erwirbt der Veräußerer mit dem Erlös eine andere, der Einkünfteerzielung dienende Immobilie wiederum unter Nießbrauch-Vorbehalt, steht dem Nießbraucher die Gebäude-AfA zu.

Diese postive Interpretation durch das FG ist bei der Finanzverwaltungs erwartungsgemäß nicht auf Gegenliebe gestoßen.

Aus diesem Grunde ist nun die Revision unter dem AZ  IX R 1/21 beim BFH anhängig.

In einschlägigen Fallgestaltungen muss dennoch die AfA beim Nießbraucher geltend gemacht werden.

U.a. über diese Fragestellung werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2021 informieren.


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